KjøbenhavnsMurerOgStenhuggerlav_1907

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und ertheilen darauf ferner zur Resolution, das wan dasiege Amts Glieder, Ge­ nossen und Gesellen das algemeine im Römischen Reich publicirtes und von allen Reichs-Ständen angenommenes Gut-Achten die Mishrauche betreffend zum Haubt-Fundamente nehmen, und setzen wir sodan aul die uns communicirte Copeyen der Lehr-Briefe und Kundschaften nichtes zu sagen haben, sondern vielmehr solche approbiren und genehmigen. Mit der ferneren Erklährung, das gleich wie unsere Gesellen aldorten wir alhier dero mit einer Copey ihres Lehr-Briefes und richtiger Kundschafft versehene Gesellen jederzeit geneigt und willig nicht allein auf und annehmen, sondern ihnen auch als ändern Ehrlichen zunfftigen Gesellen nach Gelegenheit Arbeit geben og Sie soviel möchlig mit Rath und Tath an die Hand gehen und überhaubt als rechtschaffene Maurer- Gesellen halten und achten wollen. Diesemnechst haben wir jeder noch Ihnen unsere von Sr Königl. Maj1 vom Gros Britanien, Unsern Allergnädigsten Cliur- Fürsten und Landes-Hern Allergnädigst vorgeschriebene und confirmirte Amts- Articul (von Gelage-Articuln aber wissen wir nichts) in vidimirter Copey zu mehrer Nachricht zu communiciren, vor nöthig geachtet. Und wie diese unsere Resolution und Erklährung von unsern Hochedlen, Hochgelehrten und Hoch­ weisen Hern Amts-Assessoren vorgängig approbiret werden, Als ist diese Schrifft durch derer Altmänner Unterschrifft und beygedruckten Amts-Siegel corroboriret. Übrigens Sie samt und sonders Göttlicher Obheit empfehlende verbleiben

Unsern Hochgeehrten Hern und Freunde

Lüneburg

bereitwilligste Dienere

d. 12ten Julii 1740.

(L. S.) Johann Philip Hester Architect. (L. S.) Meister Johann Dursch Administr. Altermann. (L. S.) Meister Jürgen Ludolph Gruber Altermann Andreas Fridrig Martin Henrich Schieldt Altgesellen.

(L. S.)

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