KjøbenhavnsMurerOgStenhuggerlav_1907
388
B I L A G
Nun hat zwar diese Sache nicht allein aus obangeführten Uhrsachen, son dern auch ratione des ins heil. Römischen Reich publicirten general-Mandats, vermöge dessen wir dieserhalben an unsere allhiesige Obrigkeit zuförderst un- sern Vortrag abstatten und deroselben Resolution darüber abwarten müssen, mit Ertheilung unserer Antwort und Erklährung einigen Zeitverlust und An stand causiret; nachdem wir aber deroselben Ansuchen und desiderium colle- gialiter reifflich erwogen unserer Obrigkeit auch nach beschelienen Vortrag hierbey nichts bedenckliches vorgefallen, so vermelden wir denenselben hierdurch in freundlicher Antwort zurück, wasmassen wann dieselben gleichwie wir von Ihro Königl. Majest. in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen unsern allergnä digsten Landesherrn gleichfalls von Ihro Königl. Majest. in Dännemarck mit einer priviligirten Innung und Landesherrl. Conlirmirten Verhaltungs Articulis versehen, wir entschlossen dem Handwerke zum besten und Aufnehmen so wohl alle die in Copenhagen ordentlich bey einem zünfftigen Meister ausge lernte und von ihren Lehrjahren rite freygesprochene Lehrjungen, wann sie als tüchtige Gesellen die Theoriam und Praxin ihrer Profession hinlänglich ver stehen, von denenselben declariret worden und hierüber ihrer Legitimation hal ber richtige Uhrkunden und Testimonia produciren, als auch diejenigen, so in heil. Röm. Reiche bey einem würklichen uns gleichmässigen Innungs-Meister ihre ordentliche Lehr-Jahre richtig ausgestanden und vorher bemeltermassen ein gleiches prästiren werden, bey uns willig und gerne auf- und anzunehmen, sie nach aller Möglichkeit zu fördern und ihnen nach professions-Gebrauch alle Gunst und riachbarl. Freundschaft zu bezeigen, dahingegen wir dieselben gleich falls ersuchen bey vorfallenden occasionen unsern mit richtigen Lehr-Briefen und testimoniis versehenen Gesellen in simili dergleichen allenthalben recipro- cirliche Freundschaft zu erweisen, worüber wir dero schriftliche Erklährung uns zuförderst ausbitten und mit aller Hochachtung zu allen Freundschafts- Bezeigungen zu jederzeit bereit beharren. Einer löblichen Innung der Mauer meister zu Copenhagen. (L. S.) Dienstfertigst Dresden d. 2 Martii die sämbtliche privilegirte Innung 1737. der zünftigen Mauermeister hierselbst.
*
*
*
Made with FlippingBook