DetStoreKongeligeBibliothek_1793

INSTRUC T ION FÜR DEN OBERBIBLIOTHEKARIUS UNSERER GROSSEN KÖNIGL. BIBLIOTHEK.

§ I- Es steht der Oberbibliothekarius Unserer grossen Biblio­ thek unter dem von Uns allergnädigst ernannten Chef dieser Bibliothek, und hat sich an diesen und keinen ändern, über alles was die Bibliothek angeht, sowohl in Hinsicht der Bücher selbst, ihrer Anordnung, ihres Ankaufs, ihrer Ein­ bindung, ihrer Ausleihung und wie es Namen haben mag, als auch des zu Unserer Bibliothek gehörenden Gebäudes, der Säle und der mit denselben verbundenen Kammern, und deren innere Einrichtung, einzig und allein zu wenden; wo und wenn diese einer Ausbesserung bedürfen, oder wenn einige neue Veränderungen an denselben zur bessere Auf­ stellung der Bücher, zu ihrem bequemeren Gebrauch und zur grösseren Zierde der Bibliothek, entweder unentbehrlich nothwendig, oder auch nur nützlich seyn könnten, demselben darüber seine schriftlichen, so viel möglich mit den nöthigen Kosten Überschlägen begleiteten Vorschläge zu machen, welche dieser alsdenn in nähere Betrachtung zu ziehen, nach Befinden und wo es erforderlich seyn kann, Unsere unmittelbare Königl. Resolution darüber einzuhohlen, und mit selbiger Unserm Oberbibliothekar zu versehen haben wird.

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