KjøbenhavnsMurerOgStenhuggerlav_1907
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B I L A G
Unsern gegen-dienstfreundlichen Grusz zuvor! Ehrenfeste und Ehrsame, wie auch vorachtbare, günstige, gute Freunde und Hand werksgenossen. Aus denenselben an uns, die hiesige Mauer Innung zu Dreszden, unter dem 17ten October des letzst abgewichenen 1739 Jahres fernerweit abgelaszenen Schrei ben haben wir bey denselben gemeinschaftlichen Durchlesungen des mehrern erselien, was dieselben als dasige Mauer- und Steinhauer-Innung an dero weit folgende Eröffnung gethan, weichergestalt wegen der von Ihnen intendirten Vereinigung zwischen denen daselbst in Arbeit stehende Teutschen und Dä nischen Gesellen, nachdem alle zwischen denen Zünfften Teutschlands und dortigen Zunfft ehemalige obgeschwebte Differentien völlig gehoben und beyge- leget endlich das dasige Handwerks Conclusum dahin ausgefallen wäre, dass künftighin bey dasiger Innung der Maurer es allerdings nach den im Römischen Reiche ertheilet Statutis und Regeln ratione der Gesellen, Lehrjungen und son sten verfahren desgleichen, dasz es mit der hiesigen und dasigen auch ändern Zünftigen Teutschlands gleich gehalten werden solle. Wie Sie denn darnebst gebeten sothane Declaration und das Communicatum denen hiesigen sämtlichen Gesellen und Handwerksgenossen bey deren gemeinschafftlichen Versandungen vorzulesen und bekannt zu machen solches auch zu notiren ingleichen zum Zeugnisz dessen in Formatis instrumentum darüber aufrichten und auf Perga ment schreiben unter Andruckung des hiesigen Handwerks Siegels sowohl nebst Ratification des hiesigen Raths mit gleichmäsziger Anhängung des Stadtsiegels ausfertigen zu lassen. Gleichwie wir nun unsers Orts als hiesige Maurer-Innung, weil die Stein metzer-Zunft ihre besondere Innung vor sich haben, erfolglicli mit uns [in] einem corpore nicht leben, denenselben als Handwerksgenossen alle Fieund- schaft und angenehme Dienste zu erweiszen nicht ermangeln werden. Also wollen vorings (voraus?) von dasigen löblichen Innung wir zu förderst gebeten haben, selbige möchte belieben zu unserer Nachachtung und zur desto genaue rer Neigung dieszeitiger Mesures unter Vordruckung des Handwerkssiegels wie auch sub sigillo publico des dasigen Raths und Obrigkeit ihre dasige Innungs briefe samt demjenigen, was dieselben von uns durchgängig verlanget, vor allen Dingen wiederfahren zu lassen und anhero zu übersenden. Wir werden so dann hierauf an unsere Theile nicht ermangeln, so viel es sich thun lassen und in unsern Vermögen bestehen wird mit dem desiderirten willigst an die Hand zu gehen. Zweiffeln auch nicht es werden sich dieselben zugleich gefal len lassen zu Bestreitung dero Kosten vorings (voraus?) Sechs Ducaten an
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