DetStoreKongeligeBibliothek_1793

XXII § H-

So wie Unser Oberbibliothekar für den besten Preis der Bücher zu sorgen hat, eben so hat er dahin zu sehen, dass er zum Einbinden der Bücher solche Buchbinder aussuche, die sowohl in Absicht ihrer Arbeit als der Genauigkeit ihrer Zurücklieferungen die vorzüglichsten sind; auch mit ihnen soviel möglich feststehende Preise treffe, die bey den fort­ gehenden und grösseren Gewinn, welchen sie von Unserer Bibliothek ziehen, billigerweise geringer als ihre gewöhnlichen seyn könnten. Es hängt von ihm ab, weniger oder mehrere Buch­ binder zugleich zu gebrauchen, so wie die Zahl der vor­ züglich guten oder der mittelmässigeren Buchbinder zunimmt oder abnimmt; auch diejenigen, welche entweder in ihrer Arbeit selbst, oder in der Ordentlichkeit wie sie selbige zur versprochenen und bestimmten Zeit zurückliefern, sich ver­ nachlässigen solten, abzuschaifen oder gegen andre zu ver­ wechseln, alles je nachdem er und der Chef Unsrer Biblio­ thek es zum Nutzen derselben und für ihr bestes zuträglich und erforderlich halten werden. Uebrigens hat Unser Ober- bibliothekarius den Unterschied und die Kostbarkeit des Bandes für die einzelnen Bücher nach gehaltener Rücksprache mit dem Chef Unsrer Bibliothek, der Grösse und der Kostbarkeit der Werke selbst gemäss einrichten und bestellen zu lassen. § 15 - Zwar ist es Unsere Absicht, dass sobald nur Unsre grosse Bibliothek in die gehörige vollkomne Ordnung ge­ bracht, und die Verfertigung der verschiedenen zur Erhaltung derselben nothwendigen Catalogis geendigt seyn wird, auch alsdenn die noch etwa zur Vermeidung einiger Unordnung oder einiges Misbrauches erforderlichen innere Einrichtungen und Verkehrungen gemacht seyn werden, sie ihrem Zwecke und ihrer Bestimmung als einer öffentlichen Bibliothek ge

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