CholeraInDanemark_1874

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h a tte , dass Cholerapatienten in die Civilspitäler transportirt wurden, ohne dass man eine Ansteckung befürchtete. Ich wurde indessen genöthigt, meine Auffassung alsbald zu ändern, indem ich nicht umhin konnte, zu beobachten, wie von Kopenhagen aus, als von einem centralen Infectionsheerde, Cholerakranke in die verschiedenen Hafenstädte des Herzogthums förmlich ausge­ spieen wurden, wo sich dann sofort kleinere Epidemien etablirten. Ich machte daher sogleich eine Vorstellung an das schleswig’sche Ministerium, dah ingehend , dass gewisse Vorsichtsmassregeln gegen die von den inficirten Orten des Königreiches ankommenden Schiffe getroffen werden mögen, insbesondere aber darauf abzielend, dass kein von einem inficirten Hafen kommendes Schiff Passagiere aus Land setzen dürfe, bevor dasselbe von einem A r z t e u n t e r ­ s u c h t , und etwaige verdächtige Patienten, die an Bord getroffen wurden, mit den nöthigen Vorsichtsmassregeln in einem in Bereit­ schaft stehenden, i s o l i r t e n Krankenhause uutergebracht worden seien. Dieser Vorschlag wurde sogleich approbirt, in dem man den­ selben blos als eine administrative Polizei-Massregel betrachtete, welche als mit der durch das Gesetz vom Jahre 1852 erfolgten Aufhebung der Quarantainemassregeln nicht im Widerspruche stehend, angesehen wurde. Durch diese einfache Massnahme ist es gelungen, der Ver­ breitung der Cholera im Herzogthum Schleswig Einhalt zu thun, beziehungsweise die letztere auf einzelne kleinere Epidemien in 3 Seestädten zu beschränken. In den folgenden 10 Jahren , wo ich in gleicher Weise vorgegangen bin, ist nur einmal eine kleinere lokale Epidemie in einer Seestadt an der Westküste ausgebrochen, obwohl ziemlich häufig vereinzelte Fälle in das Herzogthum importirt wurden. Die nächste Epidemie, welche in Dänemark ausbrach, fand im Jahre 1857 statt, und auch damals wurde zuerst Kopenhagen, jedoch in einem weit gelinderen Grade als früher, heimgesucht. Die Aerzte hatten nun, seitdem sie Gelegenheit hatten, die Cholera im Jahre 1853 zu beobachten, ihre Anschauung über die Contagiosität der Cholera geändert, und in Folge dessen wurden auch sehr euergische Massregeln ergriffen; namentlich wurden sämmtliche Bewohner eines Hauses, sobald

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