AmagersHistorie_I

164 vnd stakenn geleihen, darin der theter gesetzt vnd gestraffet wordenn, — hat gleich zue vnde des heringsaltzens alß vnser vorordenter alterman bereit von dannen der zoller dem so widerstyrochen die freueler von vnsern veldenn gefanglichenn dem einen freueler vber seine albereit entfangenne straff alß er vann dannen siegelnn vnd sein gudt verzollenn wollen, auch einen thaler abgeschatzett, dar zue ist e. k. m. ampt- man zue Copenhagenn gen Drackhor komen, vnd ernstlichen vormeldet, daß derwegenn, daß vnsere beuehlhaber die vn­ sern so aufif vnsernn vitte in vnser cumpanien vorwircket nicht woltenn gestaten durch denn zoller angreififen vnd in seine vorhafiftung bringen zulassen vnsere kaufleut alleß was sie aufif Drackhor hettenn vorwircket vnd gewolt daß die vn­ sernn so nach zur stettenn gewesenn ihme burgenn stellen oder sie kegen Copenhagenn gebracht werdenn solten. Letz- lichen gleichwol sich so weit gelencket, daß die vnsern sich kegen jme vorschriebenn müssen für sich vnd alle vnsere bür­ gere zwischenn der zeit vnnd Johannis schirst e. k m. zustil- lenn, wie e. k. m. aus der copeij solcher obligationn der lenge nach vorlessenn verden, — also wir nicht allein an vnser befreihungen vorkurtzet sonder auch in getrostlicher gebrauchunge vnd zuuor, sichtiger vnd vndzweififelhafiftiger gemessung derselbigenn die vnsernn wol zur hohestenn gefahr leibs vnd guths bestricket werdenn solten. Zum drittenn gebe der augenschein, daß ein veldt aufif vnser vittenn zue Drack­ hor, so e. k. m. zolner auß vnser misgunstigenn anstiefiftenn sagenn will, daß es vnß nicht zustendig zu vnser vitten ge­ höre. Nun zweififelen wir weiniger alz nichts daß e. k. m. an solcher vnß beschehenen anfechtung vnd eintragk keinen ge- fallenn tragenn werdenn, dann vnsere companien dermassen priuiligijret daß aufif derselbigenn das bier one einiche be- schwerung geschencket, vnnd wir oder vnsere dartzu voror- dente daß exercitium jurisdictionis die zeitt des zaltzenß in den priuilegijs aus gedruckett vnuorhindert haben sollenn, — welche priuilegia vnß auch in d. jungstenn odensehischenn handelungen e. k. m. selbst zugehaltenn vnd gnedigst confir- miret worden zue dem daß sich e. k. m. denn xj julij vor- rucktenn 61 jareß gegenn vns in sonderheitt schriefiftlichenn

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