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war ein gelehrter Theologe, aber ein sehr eigenwilliger, störri­ scher Karakter und kam daher in seiner amtlichen Thätigkeit in häufige Kollisionen mit seinem Vorgesetzten, dem Bischöfe, deren Ausgang immer demüthigend für den Pastor Meyer ablief. Meyer’s Verhältniss zu den derzeitigen Capellanen der Kirche, Mag. Johan Stemann, der 1630 als Prediger an die St. Nikolaikirche in Hamburg berufen wurde, und dem Wür- temberger Mag. Johannes Beuerlin (1630—1632), war eben­ falls ein unfreundliches. Beuerlin nahm daher 1632 seinen Abschied und wurde Hofprädikant beim Prinzen Christian. Dem Archiv des Consistoriums. der hiesigen Universität entlehnen wir ein Dokument, dessen Inhalt eine so bezeichnend demüthigende Abbitte Meyer’s für begangene Eigenmächtigkeit enthält, dass wir Sie unsern Lesern nicht vorenthalten wollen. Des nähern Verständnisses halber müssen wir die Bemerkung vorausschicken, dass die kgl. Verordnung vom 7. Novbr. 1629,. von denjenigen Studirenden, welche zum Predigen zugelassen werden wollten, eine Attestation der Reife Seitens der Uni­ versität verlangte. Hierüber, hatte Pastor Meyer sich hin­ weggesetzt, indem er mehreren an der Kopenhagener Univer­ sität studirenden jungen deutschen Theologen wiederholt bedingungslos das Predigen gestattet hafte, und als er hier­ über von seinem Vorgesetzten verantwortlich gemacht wurde, erging er sich in Scheltreden von der Kanzel. Das besagte Dokument lautet also: , * /: „Nachdem Ihro König!. Mayestät, mein allergnädigster Herr, mir noch hinführo, wie vor, dieses mein Amt zu lnznlÄ.IiiJuitnvH .(Dvlirdo ,>| io r-t /»h’ji/w noltmd 1625 kam die Gemeinde beim König, der sich damals, durch 9 -v(fn*eine Betheiliguug am Religionskriege in Deutschland,'im Felde n<)'llihefand, um feste Anstellung eines ordinirten Geholfen ein. damalige Prinzregent Christian kam .diesem Verlangen „r/f: nach, worauf der JBiöchof liesen, im Septbr. s. J., den: Ham- ajiiX ':burger Mag. Johan Stemann (s. oben) ordiuirte. Diesen sollte ro; bi8 zur Rückkehr des Königs aus dem Kriege, von" der Ge- «••(ii.lPoiude besoldet werden. ,t i m m:|. ,/t •¡r.l» *to£>

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