086545020

80 Vs Sp. = * / 6£ = 38-/4Scli. = 12 Sch. Cour. V, - 2 - - 32 - - 10 - Via _ 1 _ _ 16 - 5 - V24 - v . - - 8 - 2V2 - - V 48 - V4 - - 4 - - IV* - - V84 - 3u - - 3 - lS/l6 - - b) In Kupfer: 2, 1, V 2 und l/5 Schillinge. c) In Papier: l)as von der Nationalbank ausgestellte Papiergeld be­ stellt aus; 1, 5, 50 und 100 llbthlr. Zetteln, die nach der Verordnung vom 13. Mai 1845, als rcali- sabel erklärt worden, d. h. auf Anforderung in der Bank gegen Silbcrmünze, womit sie dcsshalb al pari stehen, umgewcchsclt werden können. d) In Gold: Fricderichs- und Cbristiansd’ore, von denen 354/»4 eine Mark brutto ä 21tya Karat wiegen.) Für diese Goldmünzen ist kein bestimmter Werth in Reichsbankthalern angesetzt; sic coursiren auch nicht biesclbst, sondern in Hamburg und im Auslände, wo sic wie andere deutschen Louisd’ore oder Pistolen angenommen werden. Früher wurden hier auch Species-Ducaten ä 23l/2 Karat zu 67 Stk. pr. Mk. Brutto und Courant Ducaten a 21 K. zu 75 Stk. pr. Mk. Brutto geprägt; diese letzteren kommen nun nur dann und wann in kleinen Partien vor, und haben nur Werth in Vcrhältniss zu ihrem Gewichte.

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