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18 liehe Essen auf, und statt dessen wurde den Studirenden Kostgeld gegeben. Das Gebäude giebl jetzt Raum ab für mehrere Comptoire und Sammlungen; auch woh­ nen hier mehrere Professoren. — Zu den bedeutenden Stiftungen, Legaten und Sti­ pendien zur Unterstützung hülfsbedürftiger Studenten gehören: 13 Das sogenannte Communitüts- und Regcnz- Rcncficium. Das letztere besteht in einer freien Woh­ nung, das erstcrc, von Friederich II. gestiftet, be­ stand früher in einer freien Beköstigung, ist aber später in eine wöchentliche Unterstützung an Geld umgewandelt worden. Die R eg en z (domus regia;), ein bedeutendes Gebäude an der Ecke der grossen Kaufmachcrslrassc, der Kannike- und Krystall- strasse, von Christian IV im Jahre 1623 erbaut, wurde 1728 grösstcnlheils ein Raub der Flammen, später aber von neuem aufgeführt und erweitert. Es haben hier etwa 100 Studenten freie Wohnung. Ein Studircndcr muss erst Alumnus der Communilät sein, che er in die Regenz aufgenommen werden kann. —- 2) W a lk e n d o rfs C o lle g ium in der St. Petri­ strasse, im Jahre 1595 von dem Reichshofmeistcr Christopher Walkendorf gestiftet, giebt 16 Studenten freie Wohnung. — 3) B o rch s C o lleg ium oder Col­ legium mediccum in der grossen Kannikestrasse, von dem bekannten Gelehrten Oie Horch im Jahre 1689 gestiftet, gieht gleichfalls 16 Studirenden freie W 0 I 1 -

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